Wogegen schützt die Miet-Rechtschutzversicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung kommt.
  • Steuerrechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von Gebühren der Grundstücksversorgung kommt.
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtschutz