Wen schützt die Miets-Rechtschutzversicherung?

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als …

  • Eigentümer
  • Mieter
  • Pächter
  • Vermieter
  • Verpächter und
  • Nutzungsberechtigter

… von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken welche im Versicherungsschein bezeichnet sind.

Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit ( Eigentum oder Miete ) zuzurechnen sind.