Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn daß es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
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