Im Mietsrechtsschutz ist das Geltendmachen und Abwehren von Forderungen aus Miet-, Pacht oder sonstigen Nutzungsverhältnissen versichert, z.B. Widerspruch gegen Mieterhöhungen, Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen
Profil Miet-Rechtsschutzversicherung
Wen schützt die Miets-Rechtschutzversicherung?
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Vermieter etc. von im Versicherungsschein eingetragenen Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken. … mehr
Wogegen schützt die Miets-Rechtschutzversicherung?
Geleistet wird Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz, Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. … mehr
Was ist bei der Miet-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?
Ausgenommen ist Rechtsschutz in einigen Fragen, die sich vorwiegend um den Kauf oder Bau von Grundstücken und Gebäuden ranken. … mehr
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