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Was ist bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:

  • das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war;
  • der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß;
  • der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl );
  • der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde;
  • der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird.
Versicherungsvergleich
 

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