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Der Versicherungsnehmer kann einen Anwalt seines Vertrauens mit der
Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine
Deckungszusage seitens des Versicherers einholen und in der Regel auch
die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer führen.
Die Umstände die zu dem Versicherungsfall geführt haben sind
ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
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